Unser Lexikon zu Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Begriffe aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit von A bis Z verständlich erklärt. Hier finden Sie kompakte Erläuterungen zu arbeitsbedingten Erkrankungen, Vorsorgemaßnahmen, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und weiteren relevanten Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Arbeitsbedingte Erkrankungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch spezifische Belastungen oder Expositionen am Arbeitsplatz verursacht oder verschlimmert werden. Dazu gehören physische, chemische, biologische oder psychosoziale Einflüsse, die langfristig zu Erkrankungen führen können. Diese Krankheiten müssen nicht zwangsläufig als Berufskrankheit anerkannt sein, sind jedoch oft eng mit den Arbeitsbedingungen verknüpft.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst präventive Untersuchungen, die darauf abzielen, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Sie wird gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt und richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit.
Arbeitsplatzbegehung
Eine Arbeitsplatzbegehung ist die systematische Inspektion des Arbeitsumfelds durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Arbeitsschutzbeauftragte. Dabei werden potenzielle Gefährdungen identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeleitet. Die Begehung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die maximal zulässige Konzentration eines gefährlichen Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, gemessen als Durchschnitt über eine festgelegte Zeitspanne. Er dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und wird durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt. Der AGW soll verhindern, dass es durch Exposition zu gesundheitlichen Schäden kommt.
Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz umfasst alle gesetzlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Er dient der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiteren Vorschriften wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, durch geeignete Maßnahmen, wie Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren. Das ArbSchG regelt die Pflichten von Arbeitgebern und die Rechte der Beschäftigten, um sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung, Aufgaben und Pflichten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu fördern. Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Experten zu benennen, die präventive Maßnahmen entwickeln, Gefährdungen beurteilen und Schulungen durchführen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis, das während der versicherten beruflichen Tätigkeit auftritt und einen Gesundheitsschaden verursacht. Dazu zählen auch Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle. Arbeitsunfälle fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) und müssen gemeldet werden, um Ansprüche auf Leistungen wie Heilbehandlung oder Rehabilitation zu gewährleisten.
ArbMedVV
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Sie legt fest, bei welchen Tätigkeiten Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchzuführen ist, und dient der Früherkennung von Berufserkrankungen. Die Verordnung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und unterstützt den präventiven Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Berufsgenossenschaft (BG)
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie ist für den Schutz der Beschäftigten vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Ihre Aufgaben umfassen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Die Berufsgenossenschaften überwachen die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und führen Schulungen durch, um Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Grundlage ihrer Arbeit ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind nach § 9 des Sozialgesetzbuches (SGB VII) Erkrankungen, die infolge spezifischer beruflicher Expositionen entstehen und in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) gelistet sind. Sie bedürfen einer Anerkennung durch die Unfallversicherungsträger und sind oft durch Langzeiteinwirkung von Gefahrstoffen oder physische Belastungen bedingt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gemäß § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Es dient der systematischen Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter nach mindestens sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ziel des BEM ist die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung und die Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeiten durch individuelle Analyse der Arbeitsfähigkeit, Entwicklung maßgeschneiderter Wiedereingliederungspläne und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Beteiligte Akteure sind der Arbeitgeber, der betroffene Arbeitnehmer, Betriebsärzte sowie gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretungen. Das BEM fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und unterstützt die gesundheitliche Rehabilitation im Betrieb.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle systematischen Maßnahmen, die in einem Unternehmen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten umgesetzt werden. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Leistungsfähigkeit der Belegschaft langfristig zu erhalten. BGM integriert gesundheitsfördernde Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Stressmanagement, Bewegung und Ernährung in die Unternehmensstruktur und basiert auf einem präventiven Ansatz. Es trägt zudem zur Reduktion von Fehlzeiten und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Betriebsarzt
Der Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin und gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die betriebliche Gesundheitsvorsorge verantwortlich. Er führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und berät in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung umfasst die kontinuierliche medizinische Überwachung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Betreuung ist gesetzlich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle zu verhindern.
Betriebsspezifische Betreuung
Betriebsspezifische Betreuung ist die auf die besonderen Gefährdungen und Bedürfnisse eines Betriebs zugeschnittene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Sie geht über die Grundbetreuung hinaus und wird nach den spezifischen Risiken und Bedürfnissen der Arbeitsplätze gestaltet, um den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu gewährleisten. Grundlage dafür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2
Biologische Arbeitsstoffe
Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wird durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt, die Schutzmaßnahmen, Expositionsgrenzwerte und Sicherheitsstufen für den Umgang festlegt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die am Arbeitsplatz vorkommen und eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Beschäftigte darstellen können. Diese Stoffe können Infektionen, Allergien oder toxische Reaktionen auslösen.
Chemische Belastungen
Chemische Belastungen entstehen durch den Kontakt mit gefährlichen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz, die toxische, reizende oder krebserzeugende Wirkungen haben können. Der Schutz vor chemischen Belastungen wird durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt, die Maßnahmen wie Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), Schutzmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten vorschreibt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
CIRS (Critical Incident Reporting System)
CIRS (Critical Incident Reporting System) ist ein Meldesystem zur anonymen Erfassung und Analyse kritischer Ereignisse und Beinaheunfälle, das der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit dient.
Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz
Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz sind Substanzen zur Abtötung von Krankheitserregern auf Oberflächen und Händen, die zur Reduzierung des Infektionsrisikos in betriebsinternen Bereichen eingesetzt werden. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln unterliegt den Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), um den sicheren Umgang und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebliche Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie definiert den Umfang der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung und dient der systematischen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Dynamische Arbeitsplätze
Dynamische Arbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die durch wechselnde Tätigkeiten und Bewegungsabläufe gekennzeichnet sind. Sie erfordern besondere ergonomische und sicherheitstechnische Maßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Belastungen durch monotone oder einseitige Tätigkeiten zu vermeiden.
Eignungsuntersuchung
Eine Eignungsuntersuchung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die feststellt, ob eine Person gesundheitlich in der Lage ist, bestimmte berufliche Tätigkeiten sicher und ohne Gefährdung für sich oder andere auszuführen. Sie ist vor allem bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erforderlich und wird nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt.
Ergonomie
Ergonomie befasst sich mit der optimalen Anpassung von Arbeitsplätzen an die anthropometrischen, physiologischen und kognitiven Anforderungen der Beschäftigten. Ziel ist es, physische und psychische Belastungen zu minimieren und arbeitsbedingte Erkrankungen wie Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verhindern, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Wissenschaftlich fundierte Anpassung der Arbeitsplätze an die physiologischen und psychologischen Bedürfnisse der Beschäftigten. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass muskuläre Überlastungen, Fehlhaltungen und psychische Belastungen minimiert werden.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind Sofortmaßnahmen zur medizinischen Versorgung von Verletzten oder Erkrankten am Arbeitsplatz, um lebensbedrohliche Zustände zu stabilisieren und Folgeschäden zu minimieren. Sie umfassen u. a. die Wundversorgung, Herz-Lungen-Wiederbelebung und die Alarmierung von Rettungskräften und sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 in jedem Betrieb verpflichtend organisiert.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Die Sicherheitsfachkraft (Sifa) ist eine nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellte, qualifizierte Person, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützt. Sie ist verantwortlich für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und die Schulung der Beschäftigten, um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten.
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern, um deren Gesundheit sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie legt verbindliche Pausen- und Ruhezeiten fest und dient der Vermeidung von Übermüdung und Unfällen im Straßenverkehr.
Fehlzeitenanalyse
Die Fehlzeitenanalyse ist eine systematische Erfassung und Auswertung krankheitsbedingter Abwesenheiten in einem Unternehmen. Sie dient dazu, Ursachen von Fehlzeiten zu identifizieren, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu erkennen und Maßnahmen zur Reduktion von Ausfällen zu entwickeln.
Förderung der psychischen Gesundheit
Die Förderung der psychischen Gesundheit umfasst präventive Maßnahmen und Interventionen, die das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz stärken. Dazu gehören Stressmanagement, die Verbesserung der Work-Life-Balance, gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen sowie die Unterstützung bei psychosozialen Belastungen.
Gefährdungsbeurteilung
Ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen im Arbeitsumfeld gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das präventive Maßnahmen zur Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken vorschreibt.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, einschließlich der Anforderungen an Kennzeichnung, Expositionsgrenzwerte und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz umfasst Maßnahmen und Programme zur Stärkung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Beschäftigten. Dazu gehören Bewegungsangebote, Stressmanagement und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Gesundheitsschutz
Gesundheitsschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu bewahren und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren. Er basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und beinhaltet Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen.
Gesundheitszirkel
Ein Gesundheitszirkel ist eine moderierte Arbeitsgruppe aus Beschäftigten und Führungskräften, die Maßnahmen zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz erarbeitet. Diese Zirkel sind ein Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements und dienen der partizipativen Verbesserung von Arbeitsbedingungen.
Grenzwert für biologische Arbeitsstoffe (BGW)
Grenzwert für biologische Arbeitsstoffe (BGW) definiert die maximal zulässige Konzentration biologischer Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz, um das Risiko einer Infektion oder Allergie zu minimieren.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, standardisierte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen gemäß der DGUV Vorschrift 2. Sie umfasst grundlegende Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Beratung des Arbeitgebers und regelmäßige Begehungen, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Hautschutzplan
Ein Hautschutzplan ist eine verbindliche Anweisung im Betrieb, die Maßnahmen zum Schutz der Haut der Beschäftigten vor schädlichen Einflüssen wie Chemikalien, Feuchtigkeit oder mechanischen Belastungen festlegt. Er umfasst die Auswahl und Anwendung geeigneter Hautschutzmittel, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Anweisungen zur richtigen Nutzung, um berufsbedingten Hauterkrankungen vorzubeugen.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz
Hitzeschutz am Arbeitsplatz umfasst Maßnahmen zur Prävention gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch hohe Temperaturen. Dazu gehören technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen wie Belüftung, Flüssigkeitszufuhr, Anpassung der Arbeitszeiten und das Tragen geeigneter Schutzkleidung.
Höhensicherungsmaßnahmen
Höhensicherungsmaßnahmen sind Schutzvorkehrungen, die bei Arbeiten in großer Höhe ergriffen werden, um Absturzunfälle zu verhindern. Dazu zählen persönliche Schutzausrüstungen wie Auffanggurte, Sicherungssysteme, Schutzgeländer und technische Maßnahmen wie Absturzsicherungen. Diese Maßnahmen sind in den Unfallverhütungsvorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und dienen dem Schutz der Beschäftigten vor schweren Verletzungen.
Homeoffice-Richtlinien
Homeoffice-Richtlinien legen die organisatorischen und arbeitsrechtlichen Vorgaben für das Arbeiten von zu Hause aus fest. Sie regeln Aspekte wie Arbeitszeiten, Datenschutz, Ergonomie, Arbeitsschutz und die Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Ziel der Richtlinien ist es, die Sicherheit, Gesundheit und Produktivität der Beschäftigten im Homeoffice zu gewährleisten und die betrieblichen Abläufe zu sichern.
Hygienemaßnahmen
Hygienemaßnahmen sind präventive Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit und Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Sie umfassen unter anderem regelmäßige Reinigung, Desinfektion, persönliche Hygienevorschriften und Belüftung, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Diese Maßnahmen sind besonders in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko, wie der Lebensmittelindustrie oder im Gesundheitswesen, vorgeschrieben und tragen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei.
Hypersensibilisierung
Die Hypersensibilisierung, auch als spezifische Immuntherapie (SIT) bezeichnet, ist eine medizinische Behandlung zur Reduktion der Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Allergenen. Sie wird eingesetzt, um allergische Reaktionen, die durch berufsbedingte Expositionen wie Pollen, Tierhaare oder chemische Stoffe am Arbeitsplatz entstehen, langfristig zu verringern. Ziel ist es, das Immunsystem schrittweise an das Allergen zu gewöhnen und dadurch allergiebedingte Symptome zu minimieren oder ganz zu verhindern.
Impfungen für Beschäftigte
Impfungen für Beschäftigte sind präventive medizinische Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko arbeitsbedingter Infektionskrankheiten zu minimieren. Sie werden insbesondere in Berufsgruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko, wie im Gesundheitswesen oder in Laboren, durchgeführt. Diese Impfungen sind Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und können gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) verpflichtend vorgeschrieben sein, um die Gesundheit der Beschäftigten und der Allgemeinheit zu schützen.
Individuelle Vorsorgeuntersuchungen
Individuelle Vorsorgeuntersuchungen sind arbeitsmedizinische Untersuchungen, die auf die spezifischen gesundheitlichen Risiken einzelner Beschäftigter abgestimmt sind. Sie dienen der Früherkennung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der Prävention von Erkrankungen. Diese Untersuchungen erfolgen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und werden je nach Art der Tätigkeit und Exposition gegenüber bestimmten Gefährdungen angepasst. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu sichern.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in der Bevölkerung. Es enthält Vorschriften für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz, insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko, wie dem Gesundheitswesen. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen Infektionsausbrüche zu verhindern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen..
Integriertes Gesundheitsmanagement
Das Integrierte Gesundheitsmanagement kombiniert Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz in einem ganzheitlichen Ansatz. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten durch präventive Maßnahmen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und betriebliche Gesundheitsprogramme nachhaltig zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Intensivüberwachung
Intensivüberwachung bezeichnet die verstärkte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Überwachung von Tätigkeiten oder Arbeitsbereichen mit erhöhten Gesundheitsrisiken. Sie umfasst häufige Kontrolluntersuchungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Beschäftigten bei risikoreichen Arbeiten sicherzustellen.
Interne Audits im Arbeitsschutz
Interne Audits im Arbeitsschutz sind systematische Überprüfungen, die der Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften dienen. Sie bewerten die Wirksamkeit der umgesetzten Schutzmaßnahmen und identifizieren Verbesserungspotenziale, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu optimieren.
Isolationsmaßnahmen
Isolationsmaßnahmen dienen der Prävention von Infektionskrankheiten, indem potenziell infizierte Personen oder Arbeitsbereiche isoliert werden, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Diese Maßnahmen kommen insbesondere in hochsensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder Laboren zur Anwendung.
Jahresarbeitszeitkonten
Jahresarbeitszeitkonten ermöglichen eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit über das gesamte Jahr hinweg. Beschäftigte können ihre Arbeitszeiten je nach betrieblichem Bedarf und persönlichen Präferenzen variieren, um eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen, ohne dabei die Gesamtarbeitszeit zu überschreiten.
Job Rotation
Job Rotation bezeichnet den regelmäßigen Wechsel von Beschäftigten zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten. Ziel ist es, einseitige Belastungen und Monotonie zu vermeiden sowie die Vielseitigkeit der Qualifikationen zu fördern, was die Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter steigert.
Jodexposition
Jodexposition beschreibt den beruflichen Kontakt mit Jod, insbesondere in medizinischen oder industriellen Bereichen. Eine erhöhte Exposition kann gesundheitliche Risiken wie Schilddrüsenerkrankungen mit sich bringen, weshalb entsprechende Schutzmaßnahmen und Überwachungen erforderlich sind.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält spezielle Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen in der Arbeitswelt. Es regelt Arbeitszeiten, Pausen, gefährliche Tätigkeiten und gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen, um die Gesundheit und Entwicklung jugendlicher Arbeitnehmer zu schützen.
Just Culture
Just Culture bezeichnet eine Unternehmenskultur, in der Fehler offen gemeldet werden können, ohne dass Beschäftigte Sanktionen befürchten müssen. Ziel ist es, ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem aus Fehlern gelernt und kontinuierliche Verbesserungen im Arbeitsschutz erreicht werden können.
Kältearbeitsschutz
Kältearbeitsschutz umfasst Schutzmaßnahmen, die notwendig sind, um Beschäftigte vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Arbeiten bei extrem niedrigen Temperaturen zu bewahren. Dazu gehören spezielle Schutzkleidung, Pausenregelungen und technische Maßnahmen wie beheizte Arbeitsplätze.
Klimaanpassung am Arbeitsplatz
Die Klimaanpassung am Arbeitsplatz umfasst Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen an veränderte klimatische Verhältnisse, wie extreme Hitze oder Kälte. Dazu zählen Belüftung, Schattierung, geeignete Schutzkleidung und Anpassung der Arbeitszeiten, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu sichern.
Kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz (KVP)
Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) im Arbeitsschutz ist ein fortlaufender Ansatz zur Optimierung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen im Betrieb. Ziel ist es, Risiken durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schutzmaßnahmen nachhaltig zu reduzieren.
Konzentrationsschwäche am Arbeitsplatz
Konzentrationsschwäche am Arbeitsplatz bezeichnet eine verminderte geistige Leistungsfähigkeit, die durch ungünstige Arbeitsbedingungen wie Lärm, schlechte Ergonomie oder Stress entstehen kann. Sie erhöht das Risiko von Fehlern und Unfällen und erfordert oft Anpassungen in der Arbeitsumgebung
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind arbeitsbedingte Abwesenheiten von Beschäftigten aufgrund von Erkrankungen. Die Analyse dieser Fehlzeiten liefert Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und dient der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Krebserzeugende Stoffe
Krebserzeugende Stoffe sind chemische, biologische oder physikalische Substanzen, die das Risiko einer Krebserkrankung bei beruflicher Exposition erhöhen. Der Umgang mit diesen Stoffen wird durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) streng geregelt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Kreislaufbelastungen
Kreislaufbelastungen beschreiben gesundheitliche Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufsystems durch körperlich anstrengende oder stressige Tätigkeiten. Zu den Maßnahmen zum Schutz gehören ergonomische Anpassungen, Pausenregelungen und die Förderung von Ausdauertraining.
Krisenmanagement
Krisenmanagement umfasst die strategische Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung von Not- oder Krisensituationen im Betrieb. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und die Sicherheit von Beschäftigten und Infrastruktur zu gewährleisten.
Lastenhandhabung
Lastenhandhabung bezeichnet den manuellen Transport und das Heben schwerer Lasten am Arbeitsplatz. Um Verletzungen des Muskel-Skelett-Systems zu vermeiden, werden ergonomische Hilfsmittel und Hebetechniken eingesetzt, die durch die Lastenhandhabungsverordnung geregelt sind.
Lebensmittelhygiene
Lebensmittelhygiene umfasst alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauberkeit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln am Arbeitsplatz, insbesondere in der Lebensmittelverarbeitung. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken durch Kontamination oder unsachgemäße Lagerung zu verhindern.
Leitmerkmalmethode
Die Leitmerkmalmethode ist ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung physischer Belastungen bei manueller Arbeit, insbesondere bei der Lastenhandhabung. Sie dient der Identifizierung ergonomischer Risiken und der Ableitung von Maßnahmen zur Belastungsreduktion.
Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz betreffen die Ausgestaltung der Beleuchtung, um optimale Sehbedingungen zu schaffen. Gute Lichtverhältnisse sind entscheidend für die Gesundheit der Augen und die Konzentration und werden durch Normen wie die DIN EN 12464 geregelt.
Lösemittel
Lösemittel sind chemische Substanzen, die in der Industrie und im Handwerk verwendet werden und gesundheitliche Risiken wie Atemwegsreizungen oder Nervenschädigungen verursachen können. Ihr Einsatz erfordert Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Luftqualität am Arbeitsplatz
Die Luftqualität am Arbeitsplatz bezieht sich auf die Reinheit und Schadstoffbelastung der Atemluft. Gute Luftqualität wird durch ausreichende Belüftung, Filtration und Grenzwerte für Schadstoffe gewährleistet, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Lüftungskonzepte
Lüftungskonzepte sind Strategien zur Sicherstellung ausreichender Frischluftzufuhr am Arbeitsplatz, um Schadstoffe zu minimieren und ein gesundes Raumklima zu gewährleisten. Sie sind Teil des Arbeitsschutzes, insbesondere in geschlossenen Räumen.
Maschinensicherheit
Maschinensicherheit umfasst alle Schutzvorkehrungen und technischen Maßnahmen, die verhindern, dass Beschäftigte bei der Arbeit mit Maschinen verletzt werden. Sie ist gesetzlich durch die Maschinenrichtlinie und das Arbeitsschutzgesetz geregelt.
Medizinische Vorsorge
Die medizinische Vorsorge dient der Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Sie wird gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt und umfasst regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen.
Mikroklima am Arbeitsplatz
Das Mikroklima am Arbeitsplatz umfasst Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen. Eine optimale Gestaltung reduziert Belastungen und fördert die Leistungsfähigkeit.
Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet systematische, feindselige Handlungen gegen eine Person über einen längeren Zeitraum, die psychische und physische Gesundheit beeinträchtigen. Präventions- und Interventionsmaßnahmen sind Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Monotonie am Arbeitsplatz
Monotonie am Arbeitsplatz beschreibt eintönige, repetitive Arbeitsabläufe, die zu mentaler Unterforderung und Konzentrationsschwäche führen können. Ergonomische Maßnahmen und Job Rotation können helfen, Monotonie zu vermeiden.
Musterbetriebsanweisung
Eine Musterbetriebsanweisung ist eine standardisierte Vorlage, die sicherheitsrelevante Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen festlegt. Sie dient der Information und Schulung der Beschäftigten.
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt werdende und stillende Mütter vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Es regelt Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz, um Mutter und Kind zu schützen.
Nacht- und Schichtarbeit
Nacht- und Schichtarbeit bezeichnet Arbeitszeiten außerhalb der regulären Tagesarbeitszeiten, die besondere gesundheitliche Belastungen mit sich bringen. Gesetzliche Vorgaben regeln Pausen und Höchstarbeitszeiten, um Risiken zu minimieren.
Nanopartikel
Nanopartikel sind winzige Partikel, die aufgrund ihrer Größe spezifische gesundheitliche Risiken bergen. Der Umgang mit Nanopartikeln erfordert besondere Schutzmaßnahmen, um potenzielle Gefahren für die Atemwege und das Immunsystem zu minimieren.
Niedrigschwelliges Beratungsangebot
Ein niedrigschwelliges Beratungsangebot ermöglicht den einfachen und unbürokratischen Zugang zu Beratungsleistungen, oft im Bereich psychischer Gesundheit oder Arbeitsschutz, ohne hohe Zugangshürden.
Notfallmanagement
Notfallmanagement umfasst die Planung und Organisation von Maßnahmen zur Bewältigung von Notfällen am Arbeitsplatz. Dazu zählen Alarmpläne, Rettungskonzepte und Erste-Hilfe-Maßnahmen, um Schäden und Ausfallzeiten zu minimieren.
Oftmalige Fehlzeiten
Oftmalige Fehlzeiten sind wiederkehrende krankheitsbedingte Abwesenheiten, die auf gesundheitliche Probleme oder arbeitsplatzbedingte Belastungen hindeuten können. Ihre Analyse hilft, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung abzuleiten.
OHSAS 18001
OHSAS 18001 war ein internationaler Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme, der Unternehmen bei der Implementierung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds unterstützte. Er wurde mittlerweile durch die ISO 45001 ersetzt.


