Unser Lexikon zur Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Begriffe von A bis Z einfach erklärt. Hier finden Sie kompakte Erläuterungen, um Ihr Wissen über arbeitsbedingte Erkrankungen, Vorsorgemaßnahmen, Sicherheitsinspektionen und weitere wichtige Themen am Arbeitsplatz zu erweitern.
ArbMedVV
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Sie legt fest, bei welchen Tätigkeiten Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchzuführen ist, und dient der Früherkennung von Berufserkrankungen. Die Verordnung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und unterstützt den präventiven Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch spezifische Belastungen oder Expositionen am Arbeitsplatz verursacht oder verschlimmert werden. Dazu gehören physische, chemische, biologische oder psychosoziale Einflüsse, die langfristig zu Erkrankungen führen können. Diese Krankheiten müssen nicht zwangsläufig als Berufskrankheit anerkannt sein, sind jedoch oft eng mit den Arbeitsbedingungen verknüpft.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst präventive Untersuchungen, die darauf abzielen, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Sie wird gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt und richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit.
Arbeitsplatzbegehung
Eine Arbeitsplatzbegehung ist die systematische Inspektion des Arbeitsumfelds durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Arbeitsschutzbeauftragte. Dabei werden potenzielle Gefährdungen identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeleitet. Die Begehung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die maximal zulässige Konzentration eines gefährlichen Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, gemessen als Durchschnitt über eine festgelegte Zeitspanne. Er dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und wird durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt. Der AGW soll verhindern, dass es durch Exposition zu gesundheitlichen Schäden kommt.
Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz umfasst alle gesetzlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Er dient der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiteren Vorschriften wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber, durch geeignete Maßnahmen, wie Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren. Das ArbSchG regelt die Pflichten von Arbeitgebern und die Rechte der Beschäftigten, um sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung, Aufgaben und Pflichten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu fördern. Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Experten zu benennen, die präventive Maßnahmen entwickeln, Gefährdungen beurteilen und Schulungen durchführen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis, das während der versicherten beruflichen Tätigkeit auftritt und einen Gesundheitsschaden verursacht. Dazu zählen auch Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle. Arbeitsunfälle fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) und müssen gemeldet werden, um Ansprüche auf Leistungen wie Heilbehandlung oder Rehabilitation zu gewährleisten.
Berufsgenossenschaft (BG)
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie ist für den Schutz der Beschäftigten vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Ihre Aufgaben umfassen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Die Berufsgenossenschaften überwachen die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und führen Schulungen durch, um Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Grundlage ihrer Arbeit ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind nach § 9 des Sozialgesetzbuches (SGB VII) Erkrankungen, die infolge spezifischer beruflicher Expositionen entstehen und in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) gelistet sind. Sie bedürfen einer Anerkennung durch die Unfallversicherungsträger und sind oft durch Langzeiteinwirkung von Gefahrstoffen oder physische Belastungen bedingt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gemäß § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Es dient der systematischen Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter nach mindestens sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ziel des BEM ist die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung und die Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeiten durch individuelle Analyse der Arbeitsfähigkeit, Entwicklung maßgeschneiderter Wiedereingliederungspläne und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Beteiligte Akteure sind der Arbeitgeber, der betroffene Arbeitnehmer, Betriebsärzte sowie gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretungen. Das BEM fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und unterstützt die gesundheitliche Rehabilitation im Betrieb.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle systematischen Maßnahmen, die in einem Unternehmen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten umgesetzt werden. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Leistungsfähigkeit der Belegschaft langfristig zu erhalten. BGM integriert gesundheitsfördernde Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Stressmanagement, Bewegung und Ernährung in die Unternehmensstruktur und basiert auf einem präventiven Ansatz. Es trägt zudem zur Reduktion von Fehlzeiten und zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Betriebsarzt
Der Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin und gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die betriebliche Gesundheitsvorsorge verantwortlich. Er führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und berät in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Betriebsspezifische Betreuung
Betriebsspezifische Betreuung ist die auf die besonderen Gefährdungen und Bedürfnisse eines Betriebs zugeschnittene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Sie geht über die Grundbetreuung hinaus und wird nach den spezifischen Risiken und Bedürfnissen der Arbeitsplätze gestaltet, um den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten optimal zu gewährleisten. Grundlage dafür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2
Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung umfasst die kontinuierliche medizinische Überwachung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Betreuung ist gesetzlich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle zu verhindern.
Biologische Arbeitsstoffe
Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wird durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt, die Schutzmaßnahmen, Expositionsgrenzwerte und Sicherheitsstufen für den Umgang festlegt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die am Arbeitsplatz vorkommen und eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Beschäftigte darstellen können. Diese Stoffe können Infektionen, Allergien oder toxische Reaktionen auslösen.
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe durch die Festlegung von Schutzmaßnahmen und Grenzwerten.
CIRS (Critical Incident Reporting System)
CIRS (Critical Incident Reporting System) ist ein Meldesystem zur anonymen Erfassung und Analyse kritischer Ereignisse und Beinaheunfälle, das der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit dient.
Chemische Belastungen
Chemische Belastungen entstehen durch den Kontakt mit gefährlichen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz, die toxische, reizende oder krebserzeugende Wirkungen haben können. Der Schutz vor chemischen Belastungen wird durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt, die Maßnahmen wie Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), Schutzmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten vorschreibt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
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