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Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin und gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die betriebliche Gesundheitsvorsorge verantwortlich. Er führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und berät in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen.

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