Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gemäß § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Es dient der systematischen Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter nach mindestens sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ziel des BEM ist die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung und die Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeiten durch individuelle Analyse der Arbeitsfähigkeit, Entwicklung maßgeschneiderter Wiedereingliederungspläne und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Beteiligte Akteure sind der Arbeitgeber, der betroffene Arbeitnehmer, Betriebsärzte sowie gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretungen. Das BEM fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und unterstützt die gesundheitliche Rehabilitation im Betrieb.
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