DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebliche Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie definiert den Umfang der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung und dient der systematischen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

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